Beispiele - Steuerklassen I oder IV

Steuerklasse I oder IV (West)

Die Steuerklasse I und IV haben identische steuerliche Belastungen. Daher haben wir beide Klassen hier gemeinsam dargestellt.

Wir haben das Berufs-Eintrittsalter immer mit 20 Jahren berechnet und eine fortwährende Berufstätigkeit inkl. Beitragszahlung in die Sozialversicherung angenommen.

Den GKV-Beitragssatz haben wir mit 14,60%, die Zusatzbeiträge der Krankenkassen mit jeweils 1,1% berechnet.

Da die Höhe der Erwerbsminderungsrente und die Steuerlast in den westlichen Bundesländern sich leicht von der in den östlichen Bundesländern unterscheiden, haben wir hier 2 getrennte Berechnungen angestellt.

Steuerklasse I oder IV (Ost)

Die Steuerklasse I und IV haben identische steuerliche Belastungen. Daher haben wir beide Klassen hier gemeinsam dargestellt.

Wir haben das Berufs-Eintrittsalter immer mit 20 Jahren berechnet und eine fortwährende Berufstätigkeit inkl. Beitragszahlung in die Sozialversicherung angenommen.

Den GKV-Beitragssatz haben wir mit 14,60%, die Zusatzbeiträge der Krankenkassen mit jeweils 1,1% berechnet.

Da die Höhe der Erwerbsminderungsrente und die Steuerlast in den westlichen Bundesländern sich leicht von der in den östlichen Bundesländern unterscheiden, haben wir hier 2 getrennte Berechnungen angestellt

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